Schwärzungen auf Bitten der Firmen, die Not war groß / Gemeinsame Impfstoffbeschaffung unter dem Strich ein Erfolg


Das Gericht der Europäischen Union (Früher bekannt als Europäischer Gerichtshof Erster Instanz) hat der Europäischen Kommission in Sachen Impfstoffbeschaffung in weiten Teilen recht gegeben. Viele Punkte, die von einzelnen Europaabgeordneten und einer Gruppe von Impfstoffgegnern aus Frankreich juristisch angefochten wurden, sind nach Ansicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Das Gericht stellte allerdings auch fest, dass die Kommission an einigen Stellen hätte besser erklären müssen, warum sie bestimmte Passagen geschwärzt hat.

Aktionsplan für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und für psychische Gesundheit sollten einem sehr erfolgreichen Krebsplan folgen

"Die rasche Überarbeitung der Medizinprodukteverordnung und die Verabschiedung eines Gesetzes zur Bekämpfung des Arzneimittelmangels sind die obersten Prioritäten der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) für die nächste Legislaturperiode", erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Peter Liese, in einer Videokonferenz für Journalisten mit.

Auf einer Klausurtagung in der vergangenen Woche hat die EVP Ihre Prioritäten im Gesundheitsbereich für die kommende Legislaturperiode zur Vorbereitung auf Gespräche mit der Kommission ausgearbeitet. "Die Medizinprodukteverordnung war gut gemeint, aber in einigen Bereichen schadet sie mehr als sie nützt. Vor allem Produkte für herzkranke Kinder sind in Gefahr vom Markt zu verschwinden, weil der bürokratische Aufwand so hoch ist, dass es sich für Unternehmen nicht mehr lohnt, solche Produkte, die in nur geringer Stückzahl produziert werden, herzustellen.“

Unternehmen in der Region und ihre Mitarbeitenden werde mit den Fördermitteln des Landes NRW und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt

Im Rahmen der Regionale 2025 in Südwestfalen fließen Fördermittel aus EU und NRW in die Projekte „Next Energy Campus“, „AID“, „Kreislaufwirtschaftsgerechtes Bauen mit Holz“, „Werkzeugbau der Zukunft“ und „Gemeinsam digital! – Learn it SWF!“. Sie werden nach einer Empfehlung des EFRE-Begutachtungsausschusses zusammen mit voraussichtlich über 16 Millionen Euro gefördert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) der EU über den Aufruf „REGIONALE Südwestfalen – Projekte für eine digitale, nachhaltige und authentische Zukunft in Südwestfalen“.

„Dass dieses Mal Wirtschaftsthemen im Mittelpunkt stehen, freut mich besonders. Viele heimische Unternehmen und Akteure engagieren sich um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken“, freute sich der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese. Liese setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass EU-Fördermittel nach Südwestfalen kommen.

Ziel des weltweiten Entwaldungs-Stopps richtig, aber Kommission muss Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten verschieben und dann grundsätzlich überarbeiten


Ohne eine baldige Verschiebung des Inkrafttretens und eine Überarbeitung der aktuellen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) droht für nachhaltig gewonnenes Holz aus Deutschland eine Verknappung mit schweren Folgen für Industrie und Verbraucher. D Peter Liese sprach bei einem Vor-Ort-Termin in Bestwig-Ostwig mit den Vertretern der Waldeigentümer Carl Anton Prinz zu Waldeck aus Bad Arolsen, Vorsitzender des Hessischen Waldbesitzerverbandes und gleichzeitig Vizepräsident der europäischen Waldbesitzervereinigung CEPF, Eberhard Freiherr v. Wrede aus Sundern-Amecke als stellv. Vorsitzender des Waldbauernverbandes NRW und Carl Ferdinand Freiherr von Lüninck.

Mit den neuen EU-Vorgaben dürfen ab 30. Dezember 2024 nur noch Soja, Ölpalme, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz auf den EU-Markt gebracht werden, wenn Unternehmen nachweisen können, dass durch den Anbau keine Waldschädigung oder Entwaldung stattgefunden hat. Allerdings ist die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten technisch hochkomplex und gerade für Kleinbauern im Ausland und für kleine Waldbesitzer nicht oder kaum machbar. Die Regelungen gelten trotz bewährter heimischer nachhaltiger Waldwirtschaft auch für Landwirte, Waldbesitzer und Händler in Deutschland und bedeuten für Waldbesitzer wie auch Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand.