Deutschland hat damit in Europa keine Extremposition eingenommen

 
"Die Entscheidung des Deutschen Bundestags zum Verbot der gewerbsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord ist ein guter Kompromiss", betonte Dr. Peter Liese. "Ich glaube es ist sehr wichtig, dass Beihilfe zum Selbstmord nicht als Lösung der Probleme sterbenskranker Menschen wahrgenommen wird. Daher darf sie wirklich nur im absoluten Ausnahmefall straffrei sein. Jede Form von Regelmäßigkeit muss verhindert werden. Mit dieser Position hat Deutschland in der Europäischen Union überhaupt keine Extremposition eingenommen. Länder die die Tötung auf Verlangen erlauben, sind in der absoluten Minderheit. Viele Länder wie zum Beispiel Österreich haben strengere Vorschriften als diejenigen, die jetzt in Deutschland beschlossen wurden. Die aktuelle Regelung in Österreich entspricht zum Beispiel derjenigen, die der "Sauerländer" Abgeordnete Sensburg vorgeschlagen hatte und auch dafür kann man gute Gründe finden. Persönlich glaube ich aber, dass man Angehörigen und Ärzten, die in einem engen Betreuungsverhältnis zu dem Sterbenden stehen, in Ausnahmefällen die Beihilfe zum Selbstmord erlauben kann", so Liese.

 

Der Arzt und Europaabgeordnete unterstützt besonders die bereits gestern vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für Palliativmedizin und Hospizversorgung. "Damit geht Deutschland einen vorbildlichen Weg. Ich war entsetzt darüber, dass es in Belgien Tötung auf Verlangen mittlerweile auch für Minderjährige gibt, obwohl es in ganz Belgien kein einziges Kinderhospiz gibt", bekräftigte Liese.